Nachhaltige Beratung für Organisationen

Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Kunden,

am 2. Juli 2023 trat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht umgesetzt. Eine neue Herausforderung für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Die WUQM unterstützt Sie gerne dabei, auch dieses Gesetz rechtskonform in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Um was geht es?

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden können durch ihre Hinweise auf Missstände dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Durch das HinSchG werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt sowie einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Das HinSchG fordert unter anderem, dass diese Hinweise wahlweise auch anonymisiert entgegengenommen und mehrere Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden müssen – nur mit einer E-Mail-Adresse lässt sich diese Anforderung nicht umsetzen. Ebenso ist ein Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG für Mitarbeiter der Meldestelle erforderlich.

Die Lösung!

Die WUQM stellt sich als interne und unabhängige Meldestelle zur Verfügung und bietet Ihnen über eine rechtssichere Softwarelösung die Möglichkeit, schnellstmöglich einen Haken an die Anforderungen des HinSchG zu machen.

Wir ebnen Ihnen den Weg zu einer anforderungsgerechten internen Meldestelle.

Schreiben Sie uns an, Herr Dr. Zöller und Herr Müller beraten Sie gerne.

michael.zoeller@wuqm.de oder basil.mueller@wuqm.de

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz zum HinSchG
Gesetzestext im Bundesgesetzblatt
Ratgeber der IHK München zum HinSchG