1.1 Der Umfang der von WUQM Consulting zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Angebot für den Auftraggeber spezifiziert.
1.2 WUQM Consulting wird die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers durchführen. Die Grundlage für die Leistungserbringung beim Auftraggeber richtet sich nach den im Angebot näher bezeichneten nationalen und internationalen Normen sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden Schutzvorschriften.
2. Leistungen des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, WUQM Consulting gegenüber sämtliche Angaben zu machen, die zur Erbringung der Leistungen durch WUQM Consulting erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber WUQM Consulting die zur Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Er ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Angaben und Daten verantwortlich. Die Kosten für Mehrleistungen von WUQM Consulting, die aufgrund unzureichender Angaben des Auftraggebers entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, WUQM Consulting nach besten Kräften zu unterstützen. Dazu hat er nach Abschluß der Vereinbarung alle organisatorischen Voraussetzungen in seinem Bereich zu schaffen, die zur Erreichung des gemeinsamen Projektzieles durch WUQM Consulting notwendig und nützlich sind.
2.3 WUQM Consulting ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Durchführung nach dieser Vereinbarung von Bedeutung sein können, rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
3.1 Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und partnerschaftlicher Kooperation.
3.2 WUQM Consulting stimmt mit dem Auftraggeber ab, wo die Leistungen erbracht werden. Teilleistungen können in den Geschäftsräumen der WUQM Consulting erbracht werden.
3.3 WUQM Consulting garantiert eine qualifizierte Betreuung und sachkundige Anleitung ihrer beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter.
3.4 Der Auftraggeber wird die von WUQM Consulting eingesetzten Mitarbeitenden bei der Durchführung ihrer Arbeit unterstützen. Dazu gehört, daß er Entscheidungs- und Abstimmungsinstanzen benennt und rechtzeitig umfassende Informationen über das betriebliche Umfeld erteilt.
3.5 WUQM Consulting beachtet beim Einsatz im Hause des Auftraggebers die dort geltenden Umwelt-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
3.6 WUQM Consulting unterrichtet den Auftraggeber kontinuierlich über den Verlauf und Fortschritt der Arbeit.
4.1 WUQM Consulting verpflichtet sich, vertrauliche Daten oder als solche vom Auftraggeber gekennzeichnete, die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, mit Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der jeweiligen Aufträge, Projekte etc.
4.2 Die von WUQM Consulting übernommenen Hilfsmittel und Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
5. Honorar und Rechnungstellung
5.1 Das Honorar der erbrachten Leistungen resultiert aus dem jeweiligen Angebot, welches die Basis einer Vereinbarung zwischen Auftraggeber und WUQM Consulting ist.
5.2 Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnung angefordert und ist innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gültigen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel jeweils einmal pro Monat (Laufzeit-Verrechnung).
5.3 Im Rahmen der Vereinbarung mit einer Projektlaufzeit von mehr als 12 Monaten ist WUQM Consulting ggf. zu einer Gebührenanpassung berechtigt. Die Änderung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber 3 Monate im Voraus anzukündigen. Die Änderung berechtigt den Auftraggeber, mit einer Frist von 1 Monat, zu einer schriftlichen Kündigung zum Termin der Preiserhöhung.
An den von WUQM Consulting erbrachten Leistungen behält sie sich die Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Auftraggeber darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
WUQM Consulting ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, sofern die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Dazu siehe auch die Datenschutzinformationen gemäß Art. 14 DSGVO für Kunden, Interessenten, Lieferanten und Dienstleister.
7.1 Im Rahmen des Gewährleistungsrechts kann der Auftraggeber zunächst eine kostenlose Nachbesserung von WUQM Consulting verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl oder erweist sich als unmöglich, so kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung (Rückgängigmachung der Vereinbarung oder Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
7.2 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet WUQM Consulting nur, wenn sie, ihre gesetzliche Vertretung oder ihre bei der Erfüllung behilflichen Personen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das gleiche gilt auch für Schäden bei der Nachbesserung.
7.3 Für die Beschädigung von Geräten und Einrichtungen haften ansonsten WUQM Consulting und ihre Mitarbeitenden nur, wenn diese bei der Ausführung der Arbeit nachweislich von WUQM Consulting oder ihren bei der Erfüllung behilflichen Personen schuldhaft verursacht worden sind.
7.4 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die WUQM Consulting aufkommen muss, innerhalb von einer Woche schriftlich bei ihr anzuzeigen.
8.1 Die nach der Vereinbarung zu erbringenden Beratungstage werden im Voraus zwischen Auftraggeber und WUQM Consulting festgelegt.
8.2 Der Terminrahmen für das Projekt wird im Angebot fixiert, das die Grundlage der Vereinbarung darstellt.
Die Vertragsparteien vereinbaren wechselseitig, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für 12 Monate nach Beendigung des Vertrages, keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder einzustellen. Ein Verstoß berechtigt die geschädigte Partei zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.
10.2 Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vorschrift ist ihrerseits nur unter Einhaltung der Schriftform abänderbar.
10.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung rechtlich unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung insgesamt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
10.5 Die Vereinbarung endet mit dem Abschluß des Projektes, wenn die Leistungen erbracht und die erstellten Rechnungen beglichen sind.
WUQM Consulting GmbH
Stand 05/2026
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