Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Anforderungen für Hersteller und Händler gemäß der
EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung 2023/988)
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR), Verordnung 2023/988, die am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, legt strenge Anforderungen für Hersteller, Händler und Importeure fest. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit von Verbraucherprodukten innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten und Risiken durch unsichere Produkte zu minimieren. Die EU-Produktsicherheitsverordnung ersetzt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens das Produktsicherheitsgesetz.
Betroffene Produkte
Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Dazu gehören Haushaltsgeräte, Spielzeug, elektronische Geräte, Möbel, Textilien und viele weitere Warengruppen. Produkte, die bereits spezifischen EU-Vorschriften unterliegen (z. B. Medizinprodukte oder Fahrzeuge), sind von dieser Verordnung ausgenommen, sofern diese Regelungen gleichwertige Sicherheitsstandards gewährleisten.
Anforderungen an Hersteller
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehören die Durchführung einer Risikoanalyse und die Erstellung technischer Unterlagen, um die Konformität nachzuweisen. Zudem sind sie verpflichtet, auf den Produkten oder deren Verpackung ihren Namen und ihre Kontaktinformationen anzugeben. Falls ein Sicherheitsproblem festgestellt wird, müssen Hersteller umgehend Korrekturmaßnahmen ergreifen und, falls nötig, Rückrufaktionen durchführen. Ein effizientes Marktüberwachungsverfahren ist ebenfalls erforderlich, um auf potenzielle Gefahren schnell reagieren zu können.
Anforderungen an Händler
Händler dürfen nur Produkte vertreiben, die den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie müssen sich vergewissern, dass die Produkte über die erforderlichen Konformitätsnachweise und eine ordnungsgemäße Kennzeichnung verfügen. Zudem sind sie verpflichtet, mit Behörden zusammenzuarbeiten und sicherheitskritische Informationen über fehlerhafte oder unsichere Produkte weiterzugeben. Sollte sich herausstellen, dass ein von ihnen vertriebenes Produkt ein Risiko darstellt, müssen sie angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, einschließlich der Rücknahme aus dem Handel.
Mit der Verordnung 2023/988 wird die Produktsicherheit in der EU weiter gestärkt, indem klare Verantwortlichkeiten für alle Wirtschaftsbeteiligten definiert werden. Hersteller und Händler sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um Konformität und Verbraucherschutz sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen zur EU-Produktsicherheitsverordnung haben oder Unterstützung bei der Erstellung der internen Dokumentation benötigen, rufen Sie gerne bei uns an!