Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU
Die EDL-G Novelle sieht vor, dass bis 05.12.2015 alle NICHT-KMU:
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 umgesetzt
mit der Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagements nach EMAS begonnen haben müssen (bis zur vollständigen Umsetzung des Systems ist Zeit bis zum 01.01.2017)
Wer ist betroffen?
Jedes Unternehmen, bei dem die Mitarbeiterzahl mindestens 250 beträgt, der Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigt, gilt als Nicht-KMU und unterliegt damit der mindestens der Auditierungspflicht. Weitere Informationen, ob Sie betroffen sind, finden Sie auch im Benutzerhandbuch der EU zur KMU Definition.
Hintergrund:
Der aktuelle Entwurf des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) sieht vor, dass alle Unternehmen, die keine „KMU“ sind, bis Anfang Dezember 2015 zur Durchführung wiederkehrender Energieaudits (alle 4 Jahre) verpflichtet werden oder alternativ mit der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems beginnen sollen. Diese Anforderungen werden stich-probenartig von der BAFA kontrolliert und bei nicht ordnungsgemäßer oder fristgerechter Um-setzung mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet.
Die WUQM Consulting unterstützt Sie gern bei Energieaudits, Energiemanagementsystemen oder -effizienzmaßnahmen und bietet auf Anfrage auch Schulungen für interne Energieauditoren an. Als anerkannter Partner finden Sie unser Kompetenzprofil in der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (Bfee), die nach § 7 EDL-G des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wurde.
Ausblick:
WUQM startet ab Juni 2015 ein Netzwerk, das sogenannte Energieauditnetzwerk für die Norm 16247-1, welches in allen Fragen rund um Energieaudits unterstützt.
Mai 2015: Die BAFA fördert Energiemanagementsysteme. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland mit gewissen Ausnahmen. Gefördert werden Erstzertifizierungen nach der DIN EN ISO 50001, Erstzertifizierungen eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV, der Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme und der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme. Unter BAFA Förderung von Energiemanagementsystemen können Sie weiter Informationen einholen, wie auch mithilfe der Richtlinie.
Unsere Leistungen:
- Beratung bzw. Coaching bei der Einführung eines integrierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Umweltmanagement nach EMAS unter Anwendung der EMASeasy-Methodik oder nach DIN EN ISO 14001
- sehen Sie hier einen Überblick über all unsere Leistungen, unter denen auch die Durchführung der DIN EN 16247 fällt.