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08.09.2014

Neues BAFA Merkblatt EEG 2014


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues Merkblatt für stromintensive Unternehmen veröffentlicht. Danach regelt das neue Merkblatt, dass Unternehmen des stromkostenintensiven Gewerbes, die einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage (besondere Ausgleichsregelung) stellen wollen, ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem praktizieren müssen.

Der Schwellenwert wurde dabei von pauschal 10 GWh im Geschäftsjahr auf 1 GWh gesenkt. Somit müssen alle Unternehmen, welche die Ausgleichsregelung (§ 61 Abs. Nr. 3 EEG 2014) in Anspruch nehmen wollen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nachweisen. 

Vorteile ergeben sich für die bereits im EMAS-Register eingetragenenen Unternehmen, denn Sie erfüllen diese Anforderungen ohne Zusatzaufwand. Sie müssen bei der Antragstellung lediglich die Registrierungsurkunde als Nachweis vorlegen.

Eine EMAS-Registrierung kann sich für stromintensive Unternehmen noch vor der Einführung der ISO 50001 lohnen.

Möchten Sie wissen, welches System (ISO 50001 oder EMAS) sich eher rentiert für Ihr Unternehmen. Dann sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Ihr Ansprechpartner ist Dr. Stefan Müssig

Das BAFA Merkblatt können Sie hier herunterladen.

Weiter Hinweise zur Antragstellung und Antragserweiterung nach dem EEG 2014 finden Sie hier.

Quelle: www.emas.de